Eine europäische Quelle teilte Journalisten mit, dass die sieben Mitgliedstaaten, die wie Portugal keine aktualisierten strategischen Pläne zur Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie vorgelegt haben, sich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union(EuGH) verantworten werden, an den das Vertragsverletzungsverfahren weitergeleitet wurde.
"Diejenigen, die noch keine neuen Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete oder Pläne für das Hochwasserrisikomanagement vorgelegt haben, haben wir vor Gericht gebracht", so die Quelle.
Die vorherige Version des strategischen Plans ist gültig, bis ein neuer Plan vorgelegt wird.
Die betreffenden Berichte, so betont die Europäische Kommission, liefern wertvolle Informationen über den Zustand der Binnen- und Meeresgewässer in der EU und die Maßnahmen zu ihrer Verbesserung sowie über Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasserrisiken.
Sie enthalten auch länderspezifische Informationen und maßgeschneiderte Empfehlungen, um weitere Fortschritte und eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung in ganz Europa zu unterstützen.
In Bezug auf die Maßnahmenprogramme der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie hält die Europäische Kommission den nationalen Strategieplan für unzureichend, um die Meeresumwelt bei der Bewältigung der Belastungen zu unterstützen, denen sie ausgesetzt ist.
In dem Bericht hebt Brüssel hervor, dass sich die Oberflächengewässer in der EU aufgrund der Verschmutzung in einem kritischen Zustand befinden.
"Nur 39,5 % der Oberflächenwasserkörper in der EU befinden sich in einem guten ökologischen Zustand und 26,8 % in einem guten chemischen Zustand", wobei Quecksilber einer der Hauptschadstoffe ist, betont Brüssel.
Auf einer Pressekonferenz erinnerte die EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, Jessika Roswall, daran, dass "Wasser ein knappes Gut ist", und wies auf die Notwendigkeit hin, diese natürliche Ressource auf eine andere Weise zu betrachten.