Es handelt sich um ein digitales Dokument, das über einen QR-Code abgerufen wird, der jedem Fahrzeug eine eindeutige Kennung zuweist. Bei Elektromodellen wird es detaillierte Daten über den gesamten Lebenszyklus der Batterie enthalten.

Laut Motor 24 geht die Europäische Kommission davon aus, dass diese Maßnahme innerhalb von zwei Jahren in Kraft treten wird. Ziel ist es, einen transparenten und fälschungssicheren Mechanismus zu schaffen, um die negativen sozialen und ökologischen Auswirkungen der Produktion von Elektrofahrzeugbatterien unabhängig von der Phase des Herstellungsprozesses zu mindern. Die Initiative wird es ermöglichen, die mit der Produktion jeder einzelnen Batterie verbundenen Umweltauswirkungen zu erfassen und Unternehmen zu bestrafen, die umweltschädlichere Gewinnungs- und Herstellungsmethoden anwenden.

Laut derselben Quelle wird der Umweltpass auch Informationen über die Herkunft der Materialien enthalten, aus denen die Batterie besteht, um eine nachhaltigere Nutzung von Rohstoffen zu fördern und die verwendeten Lieferketten offenzulegen. Angaben wie Nennkapazität (Ah), Mindest-, Nenn- und Höchstspannung, Stromversorgungskapazität (Watt) und entsprechende Grenzwerte, Nutzungsdauer (in Zyklen), Grenzwerte für Gebrauchs- und Lagertemperaturen und Energieeffizienz in verschiedenen Phasen des Zyklus werden ebenfalls gemacht.

Obwohl die Verpflichtung erst im Jahr 2027 beginnt, sind die Hersteller bereits in Vorleistung getreten. Volvo zum Beispiel, so Motor 24, hat den Batteriepass im EX90 eingeführt und damit sein Image als Marke, die sich um Nachhaltigkeit bemüht, gestärkt. Laut Vanessa Butani, Bereichsleiterin für Nachhaltigkeit, wird diese Funktion schrittweise auf andere 100% elektrische Modelle der Marke ausgeweitet.

Es wird zwei Varianten des digitalen Dokuments geben: eine einfachere, die sich an den Fahrzeughalter richtet, und eine andere, viel umfangreichere, die von den Aufsichtsbehörden verwendet werden soll.

Ab Februar 2027 werden alle neuen Antriebsbatterien, Zweiradbatterien und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, die in der Gemeinschaft verkauft werden, ebenfalls dem Digitalen Produktpass (PDP) unterliegen.