Der EuGH stellt fest, dass Portugal das heutige Urteil so schnell wie möglich umsetzen muss, andernfalls werden Geldbußen verhängt.
Das Urteil bezieht sich auf die fehlende Übermittlung strategischer Lärmkarten für fünf Hauptverkehrsstraßen (von insgesamt mehr als 500), für 236 Hauptverkehrsstraßen (von insgesamt 555) und auf das Fehlen von Aktionsplänen für die 55 Haupteisenbahnachsen.
Es geht um die nicht rechtzeitige Mitteilung der Einhaltung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, und zwar in Bezug auf fünf Hauptverkehrsachsen: "Im vorliegenden Fall endete die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme an die Portugiesische Republik gesetzte Frist am 20. Oktober 2018", heißt es in dem Urteil, zu dem Lusa Zugang hatte.
Die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme der Europäischen Kommission an Lissabon gesetzte Frist wurde auch in Bezug auf die Genehmigung und Mitteilung der Aktionspläne für die 55 betroffenen Eisenbahnachsen überschritten, was erst am 25. Juni 2021 geschah.
"In Anbetracht aller vorstehenden Erwägungen ist festzustellen, dass die Portugiesische Republik (...) weder strategische Lärmkarten für die Hauptverkehrsachsen (...) noch Aktionspläne für die Ballungsräume Amadora und Porto sowie für die im Anhang dieses Urteils genannten Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken erstellt hat und andererseits der Kommission die in diesen Karten oder den Zusammenfassungen dieser Aktionspläne enthaltenen Informationen nicht übermittelt hat", heißt es in dem Urteil.
Portugal trägt die Kosten des Verfahrens. Sollte Brüssel jedoch der Ansicht sein, dass das Urteil nicht umgesetzt wurde, kann es beim EuGH eine neue Klage auf Verhängung von Geldstrafen einreichen.