idealista ging dieser Frage nach und sprach mit Marta Morais Silva, Principal Associate von idealista, und António Medeiros Araújo, Jurist bei PRA - Raposo, Sá Miranda & Associados.
Sie erläuterten zunächst, wie wichtig es ist, die Begriffe Steuerdomizil und steuerlicher Wohnsitz zu unterscheiden, denn "obwohl als gleichwertig angesehen, werden sie in steuerlicher Hinsicht oft nicht als gleichwertig betrachtet".
Die Experten erläuterten, wie das Gesetz in verschiedenen Fällen angewendet wird. "Der steuerliche Wohnsitz wird im Wesentlichen für Verfahrenszwecke und -fragen verwendet, wie z. B. für die Benachrichtigung über die Steuererhebung, die Berichtigung oder die Einreichung einer bestimmten Erklärung. Der steuerliche Wohnsitz ist das Schlüsselelement, um festzustellen, ob ein Steuerpflichtiger eine ausreichend starke Verbindung hat, um in Portugal besteuert zu werden. Eine solche Verbindung besteht in einigen Fällen darin, dass der Steuerpflichtige über eine eigene ständige Wohnung verfügt, in der er beispielsweise übernachtet, zu Abend isst, Freunde und Familie empfängt und seine Freizeit verbringt, unabhängig davon, ob es sich um eine eigene oder gemietete Immobilie handelt".
Laut Idealista wird der steuerliche Wohnsitz gemäß Artikel 19 des Allgemeinen Steuergesetzes anhand des Ortes des gewöhnlichen Aufenthalts gemessen, der in den meisten Fällen mit dem eigenen ständigen Wohnsitz des Steuerpflichtigen übereinstimmt.
Die Frage, die sich aus der Flut von Wohnalternativen ergibt, ist, ob der steuerliche Wohnsitz für die Zwecke der Steuerpflicht auch auf Wohnmobile und Fertighäuser angewendet werden kann.
Der Begriff des gewöhnlichen Wohnsitzes, der für die Beurteilung des steuerlichen Wohnsitzes erforderlich ist, setzt eine gewisse geografische Beständigkeit voraus, so dass ein Wohnwagen, der ständig unterwegs ist, für den steuerlichen Wohnsitz nicht in Betracht kommt, da es nicht möglich ist, seinen konkreten Standort zu bestimmen. Das Gleiche gilt für Wohnmobile, die für vorübergehende Zwecke genutzt werden, z. B. wenn sie nur während der Sommermonate auf einem Campingplatz stehen, wenn der Steuerpflichtige davon profitiert.
Andererseits können Wohnmobile, die dauerhaft an einem bestimmten Ort verbleiben, nun als steuerlicher Wohnsitz betrachtet werden, sofern sie länger als ein Jahr an demselben Ort stationiert oder feststehend sind. Wenn der Wohnwagen also fest steht und geografisch lokalisierbar ist, wird er immer als ständiger Wohnsitz betrachtet, auch wenn er beispielsweise auf einen anderen Teil eines Campingplatzes oder auf ein anderes Grundstück verlegt wird.
Vorgefertigte oder modulare Häuser sind zwar nicht fest mit dem Boden verbunden, können aber ebenfalls als ständiger Wohnsitz betrachtet werden. Obwohl diese Art von Häusern in gebautem Zustand erworben werden, gelten sie für steuerliche Zwecke als Gebäude, insbesondere im Sinne des KAG, so dass sie zweifellos einen steuerlichen Wohnsitz darstellen, wenn der Steuerpflichtige dies wünscht.
Damit Fertighäuser oder modulare Häuser einen steuerlichen Wohnsitz begründen können, müssen sie zuvor von der Stadtverwaltung ordnungsgemäß genehmigt werden, ähnlich dem Genehmigungsverfahren, das für den Bau herkömmlicher Häuser, die nicht mobil oder vorgefertigt sind, erforderlich ist.
Das ausschlaggebende Element für die Unterstellung von Fertighäusern im Regime Jurídico da Urbanização e Edificação, Artikel zwei, der sich auf den Begriff "Gebäude" bezieht, ist die Zweckbestimmung des "Hauses". Wenn es für Wohnzwecke und eine dauerhafte Nutzung bestimmt ist, wie z. B. die Einrichtung eines Restaurants, einer Bar oder eines der Öffentlichkeit zugänglichen Geschäfts, muss das vorgefertigte Modul einem zuständigen Genehmigungsverfahren unterzogen werden.
Ohne eine solche Genehmigung werden die durchgeführten Arbeiten als illegal angesehen und können vom Stadtrat untersagt werden. In diesem Fall besteht die rechtliche Konsequenz in der Verpflichtung zum Abriss der Immobilie oder der Verpflichtung zur Einstellung ihrer Nutzung. Wird dies nicht befolgt, macht sich der Zuwiderhandelnde des Ungehorsams schuldig, was mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 120 Tagen geahndet wird.