Ein weiterer Tag in der Geschichte. Am 28. April 2025, um 11:30 Uhr, war das Land ohne Strom, was Tausende von Arbeitnehmern daran hinderte, ihren beruflichen Pflichten nachzugehen. Die von ECO befragten Juristen haben jedoch Verständnis dafür, dass die Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber nach Hause geschickt wurden, ihren Tageslohn erhalten müssen, da sie nicht aus eigenem Verschulden der Arbeit ferngeblieben sind.

"Es besteht kein Zweifel, dass es sich bei den Ereignissen [an diesem Montag] um eine Situation höherer Gewalt handelt, mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts zu tun hatten", sagt Rechtsanwalt Gonçalo Pinto Ferreira, Partner und Koordinator des Bereichs Beschäftigung bei Telles.

"Nach dem geltenden Arbeitsrecht kann diese Situation jedoch, gerade weil sie sich der Kontrolle der Arbeitnehmer entzieht, ihren Anspruch auf Entlohnung nicht gefährden", meint er.

Nach Ansicht des Anwalts kann das Unternehmen, auch wenn es für diese Situation nicht verantwortlich ist ("sie wird sogar Verluste verursachen"), nach dem Arbeitsrecht "den Arbeitnehmern nicht den entsprechenden Betrag für diesen Tag vom Lohn abziehen".

Der Anwalt Pedro da Quitéria Faria hat das gleiche Verständnis. "Sie müssen den Lohn für den Tag oder die Stunden zahlen, an denen nicht gearbeitet wurde, da die Unfähigkeit der Arbeitnehmer, ihre Tätigkeit auszuüben, auf einen Grund zurückzuführen ist, den sie nicht zu verantworten haben, und da es sich auch um eine Liberalität dieser Unternehmen handelt", betont der für die Arbeitsrechtsabteilung von Antas da Cunha Ecija zuständige Partner.

Der Anwalt versichert auch, dass er "keine Möglichkeit sieht, dass dieser Zeitraum nicht bezahlt wird", da die Arbeitnehmer zur Arbeit bereit waren und nur wegen des Stromausfalls und der Entscheidung der Arbeitgeber nicht gearbeitet haben.

Die Anwältin Madalena Caldeira weist auch darauf hin, dass 100 % des Arbeitsentgelts garantiert werden können, wenn die Entlassung auf den Willen des Arbeitgebers zurückgeht, zum Beispiel als Vorsichtsmaßnahme.